Art. 8:
Ein ordentliches Geschäfts- und Rechnungsjahr dauert vom 1. Mai bis zum 30. April des folgenden Kalenderjahres. Nur in den vom Vorstand genehmigten Ausnahmefällen endet das Vereinsjahr nicht am 30. April.
Art. 9:
Die Organe des Unihockey-Club Churwalden-Malix sind:
a) Die Generalversammlung
b) Der Vorstand
c) Die Revisionsstelle
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