Art. 26:
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur sein Vermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 27:
Der Jahresbeitrag eines Vereinsmitgliedes wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Vereinsmitglieder, die den jährlichen Vereinsbeitrag zu entrichten haben, sind in Art. 3 umschrieben.
Hier gehts zum Statuten-Download: