Art. 28:
Die Aktivmitglieder haben den an der Generalversammlung festgelegten Jahresbeitrag bis spätesten 31. August des laufenden Vereinsjahres zu entrichten.
Art. 29:
Die Trainings und Veranstaltungen sind regelmässig und pünktlich zu besuchen. Im Verhinderungsfalle ist dem Trainer vorgängig eine begründete Entschuldigung vorzubringen.
Art. 30:
Die Aktivmitglieder haben sich bei sämtlichen Anlässen sowie auf dem Hin- und Rückweg anständig und diszipliniert zu verhalten. Sie haben sich in jeglicher Hinsicht den Anordnungen des Trainers und des Vorstandes zu unterziehen.
Art. 31:
Die Aktivmitglieder können zur Mitarbeit an Sonderaktionen oder zur Übernahme besonderer Pflichten, welche die Interessen des Vereins unterstützen, verpflichtet werden.
Art. 32:
Über die Mitwirkung eines Aktivmitgliedes in anderen Unihockey-Clubs, Aushilfe bei Spielen und Anlässen von Clubs entscheidet auf gestelltes Gesuch hin der Vorstand.
Art. 33:
Der Austritt aus dem Verein bedeutet die Aufgabe der Mitgliedschaft. Der Austritt kann erfolgen:
a) durch persönliche, schriftliche Erklärung an den Vorstand auf den Zeitpunkt der nächsten Generalversammlung,
b) durch Ausschluss durch den Vorstand bei unsportlichem Verhalten oder bei Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages,
c) in besonderen Fällen auf Antrag des Vorstandes, wenn die einberufene Generalversammlung dem Ausschluss mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen zustimmt.
Von einem austretenden Vereinsmitglied darf keine Austrittsgebühr erhoben werden.
Hier gehts zum Statuten-Download: